EUBSA BV Inc. – wir werden weltweit tätig in Fällen von
Kindesentführung und Kindesentzug. Spezielle Einsatzteams werden für
unsere Klienten tätig in den Bereichen:
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Suche nach
entführten Kindern oder Jugendlichen und gegebenenfalls deren
Rückführung
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Auffinden von
Kindern bei Kindesentzug und Richtliniendurchsetzung des Haager
Übereinkommens
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Rückführung
von Kindern aus Ländern, welche das Haager Übereinkommen nicht
unterzeichnet haben
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Auffinden von
drogenabhängigen Kindern oder Jugendlichen und Hilfe sie aus dem
Milieu heraus zu bekommen
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Wenn Ihnen die
Behörden nicht weiterhelfen können oder wollen, steht EUBSA mit
einem Team spezialisierter Ermittler, Seelsorgern und Psychologen,
sowie Rechtsanwälte zur Verfügung
Natürlich ist eine solche Aufgabe weder juristisch, noch praktisch
sehr leicht und sie wirft auch eine manchmal nicht unerhebliche
Summe an Kosten auf. Anders als Behörden (die im Übrigens im Falle
von Auslandsbehörden bei Weitem nicht immer kostenfrei tätig
werden!), müssen wir als private Agentur natürlich zumindest
kostengedeckt arbeiten. Eine Aufgabe dieser Art ist oftmals auch
gefährlich und darum mit persönlichem Risiko für Einsatzkräfte
verbunden. In Fällen dieser Art fällt es uns nicht leicht über
Honorare und Kosten zu sprechen; es ist aber unvermeidlich, denn
Kosten entstehen und müssen leider auch zunächst einmal von der
auftraggebenden Partei finanziert werden.
Erfahrungsgemäss gehören Kindesentzieher zu zwei Hauptkategorien:
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der Kindesentzieher handelt
zutiefst emotional und beabsichtigt die andere Partei zu
verletzen; hier spielen Gewalttätigkeit oder Gewaltbereitschaft
vielfach eine grosse Rolle. Vermittlungen gestalten sich hier oft
sehr schwierig.
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der Kindesentzieher versucht von
der Partei Geld abzunötigen. Dies mag rein juristisch keine
Erpressung sein, es läuft de facto (aus Sicht der betroffenen
Partei) aber in etwa auf dasselbe hinaus. Mit dieser Art
Kindesentzieher kann man in der Regel auf finanzieller Basis
relativ leicht verhandeln.
Bei purer Kindesentführung gegen Lösegeld ist die Lebensgefahr für
das entführte Kind oft deutlich höher. Kidnapping und
erpresserischer Menschenraub sind IMMER zunächst Sache der Polizei.
Nur wenn die Behörden aufgeben müssen oder aus politischen bzw.
juristischen Gegebenheiten nicht tätig werden können, können wir in
solchen Angelegenheiten aktiv werden. Sehr gern stehen wir aber als
Berater zur Verfügung, um betroffenen Eltern Rat zu geben und evtl.
Wege aufzuzeigen, die von Behörden nicht genannt werden.
In Fällen von vermissten Jugendlichen wird die Polizei (anders als
bei Kindern) oft nicht tätig, wenn diese 16 Jahre oder älter sind
und keine Straftat erkennbar ist. Die Suche nach Vermissten und auch
fortgelaufenen Jugendlichen, Jugendlichen im Drogenmilieu oder durch
Sekten manipulierte Personen usw. werden von uns weltweit
durchgeführt. Auch hier muss die Kostenfrage erwähnt werden, denn
solche Aufgaben können durchaus leider zu nicht unerheblichen Kosten
führen.
Wenden Sie sich gern jederzeit an uns. Diskretion wird
selbstverständlich gross geschrieben!
Wenn Sie den gewünschten Dienst nicht aufgeführt finden,
wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns für eine unverbindliche
Evaluation!
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